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Hagelschaden bei Sonnenschutzsystemen in Österreich

Immer mehr Hagelschäden in Österreich

Klimawandel als Treiber extremer Hagelereignisse

Die Frequenz und Intensität extremer Wetterereignisse in Österreich hat in den letzten Jahren signifikant zugenommen, was direkte und weitreichende Konsequenzen für Gebäude, insbesondere für exponierte Bauteile wie Sonnenschutzsysteme, hat. Die Hagelversicherung zog für das Jahr 2023 eine Bilanz, die eine massive Steigerung der wetterbedingten Schäden aufzeigt. Der Gesamtschaden in der österreichischen Landwirtschaft, verursacht durch Extremereignisse wie Frost, Sturm, Überschwemmung und Dürre, erreichte demnach 250 Millionen Euro. Allein 45 Millionen Euro dieser Schäden waren direkt auf Hagel- und Sturmereignisse an landwirtschaftlichen Kulturen zurückzuführen.

Das Jahr 2025 rangierte in Österreich zusammen mit 2018 als das wärmste Jahr der Messgeschichte. Fachleute warnen davor, dass diese Temperaturen in Zukunft nicht länger die Ausnahme, sondern die Normalität darstellen werden. Die Folge ist eine Intensivierung der Naturkatastrophen, welche erhebliche ökologische, wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Eine Statistik der Allianz-Versicherung zeigt eine Steigerung der Schäden durch Sturm und Hagel um 7 Prozent bis 2040 und um weitere 28 Prozent bis 2070.

Hausbesitzer sehen sich mit einem stark steigenden Risiko für Unwetterschäden konfrontiert.  Historische Annahmen, basierend auf der Häufigkeit solcher Schäden in den letzten 50 oder 100 Jahren, sind in Zukunft nicht mehr ausreichend. Es wird notwendig, Bauteile so auszulegen und zu wählen, dass sie Belastungen standhalten, die traditionell nicht im Bereich der zu erwartenden Unwetter gelegen sind.

Meteorologische Parameter

Um Schäden an Sonnenschutzsystemen realistisch bewerten und Maßnahmen ableiten zu können, müssen wir uns die Parameter des Hagelschlags ansehen. Meteorologisch gesehen wird der Niederschlag erst ab einer Korngröße von über 5 Millimetern als Hagel definiert –  kleinere Eiskörner werden als Graupel bezeichnet.

Der entscheidende Faktor für die Schadenswirkung an einem Gebäude ist die kinetische Energie des Hagelkorns beim Aufprall. Diese Energie ist proportional zur Masse des Hagelkorns und dem Quadrat der Aufprallgeschwindigkeit. Die Masse wiederum steht in direktem Zusammenhang mit dem Durchmesser.
Bedeutet: Größere Hagelkörner, die mit höherer Geschwindigkeit auf ein Haus treffen, richten größeren Schaden an.

Nutzung offizieller Warnsysteme

Die Verfügbarkeit genauer Unwetterwarnungen in Österreich, bereitgestellt durch GeoSphere Austria (zuvor ZAMG) , spielt eine wichtige Rolle bei der Risikominderung und der Erfüllung der Sorgfaltspflicht des Gebäudeeigentümers gegenüber den Versicherungen.

Das Warnsystem nutzt ein vierstufiges Farbschema: Grün (keine Warnung), Gelb (Vorsicht), Orange (Achtung!!) und Rot (Gefahr!!!).

Bei einer ausgesprochenen Warnstufe „Rot“ für Hagel ist die Gefahr der Beschädigung so hoch, dass ein Eigentümer, der seine außenliegenden Sonnenschutzsysteme (wie Markisen oder Sonnensegel) wissentlich nicht einzieht, Gefahr läuft, im Schadensfall eine grobe Fahrlässigkeit geltend gemacht zu bekommen.

Das Hagelregister und die HW-Klassen

Angesichts der steigenden Hagelgefahr haben Österreich und die Schweiz standardisierte Systeme zur Bewertung des Hagelwiderstands von Bauteilen an Gebäuden eingeführt.

Das sogenannte Hagelregister klassifiziert Produkte in fünf Hagelwiderstandsklassen (HW), von HW 1 (sehr geringer Widerstand) bis HW 5 (sehr hoher Widerstand).

Klassifizierung des Hagelwiderstands (HW-Klassen) nach Aufprallenergie

Hagelwiderstandsklasse Durchmesser [mm] Masse [g] Geschwindigkeit [m/s] Klassengrenze [Joule]
HW 1 (Sehr gering) 10 0.5 13.8 0.04
HW 2 (Gering) 20 3.6 19.5 0.7
HW 3 (Mittel) 30 12.3 23.9 3.5
HW 4 (Hoch) 40 29.2 27.5 11.1
HW 5 (Sehr hoch) 50 56.9 30.8 27.0

 

 

Hagelschaden Rollpanzer
bei Sonnenschutzsystemen

Für die Bewertung, ob ein Sonnenschutzsystem durch Hagelschlag tatsächlich als beschädigt gilt, werden eigene messbare Schadenskriterien herangezogen, die über eine rein subjektive Wahrnehmung hinausgehen. Diese Kriterien unterscheiden zwischen dem funktionellen Versagen und der ästhetischen Beeinträchtigung.

Rollläden (Rolladenpanzer):

Bei Rollläden wird ein funktioneller Schaden festgestellt, wenn entweder das Aufzugssystem nach fünfmaligem Aus- und Einfahren versagt, oder wenn relevante Lichtspalten zwischen den Lamellen entstehen (was die Lichtabschirmung beeinträchtigt). Die visuelle Inspektion beurteilt zudem das ästhetische Erscheinungsbild: Eine Delle, die bei visuellem Betrachten im Schräglicht sichtbar wird, erfüllt das Kriterium der ästhetischen Schädigung.

Raffstoren (Außenjalousien):

Raffstoren, die Lamellenstoren, unterliegen ähnlichen, aber spezifischeren Kriterien. Das funktionelle Versagen liegt vor, wenn das Aufzugssystem versagt oder die Lamellensteuerung nach fünfmaligem Kippen der Lamellen nicht mehr funktioniert. Auch hier führt ein Lichtspalt zu einer Einstufung als funktionell geschädigt. Ästhetische Mängel werden analog zum Rollladenpanzer durch eine Delle, die visuell im Schräglicht feststellbar ist, definiert.

Anfälligkeit von Aluminium- und Textilsystemen

Die Anfälligkeit von Sonnenschutzsystemen hängt stark von den verwendeten Materialien und der Bauart ab. Außenliegende Sonnenschutzsysteme, insbesondere Raffstoren, sind hochgradig exponiert.

Raffstoren und Außenjalousien: Diese Systeme bestehen oft aus filigranen Aluminiumlamellen. Aluminium ist extrem biegeempfindlich. Selbst bei mittlerer Hagelintensität (HW 3) können die Lamellen verbiegen und die präzise Kippfunktion irreversibel beeinträchtigen, was die Funktion zur Lichtregulierung stört. Zudem bieten Außenjalousien generell nur geringen oder keinen Schutz vor Beschädigungen des dahinterliegenden Fensters, da die Lamellen in der Regel nachgeben oder durchstoßen werden.

Textile Beschattungen (Markisen, Sonnensegel): Stoffmarkisen und Segel sind primär gegen Sonnenstrahlen konzipiert. Ihr Gewebe ist extrem anfällig für Perforationen durch Hagel. Ein Aufprall selbst kleiner Hagelkörner kann Löcher im Tuch verursachen. Daher besteht die wichtigste Präventivmaßnahme hier stets im sofortigen vollständigen Einfahren des Stoffes in die schützende Kassette.

Rollläden: Die Widerstandsfähigkeit von Rollläden variiert stark je nach Material und Bauweise. Filigrane Modelle aus PVC oder dünnem Kunststoff sind deutlich empfindlicher als massive, qualitätsgeprüfte Rollläden. Kunststoffmodelle können bei starkem Wind und Hagel verbogen oder aus der Schienenführung gehebelt werden. Qualitätsrollläden, die nach relevanten Normen auf Windlasten geprüft sind, bieten hingegen einen optimalen Schutz, sofern sie vollständig geschlossen sind.

Bei einem schweren Unwetter entstehen Schäden nicht immer nur durch den direkten Hagelschlag. Wenn Sonnenschutzanlagen beschädigt werden, können daraus Folgeschäden resultieren, etwa durch Wassereintritt in das Gebäude bei einer beschädigten Fassadenbefestigung oder bei einer zerstörten Pergola.

Solche Folgeschäden werden von der Elementarschadenversicherung reguliert, wobei der Fokus auf der Minderung des Gesamtschadens liegt. Sollte die Notwendigkeit einer sofortigen Reparatur bestehen, um Folgeschäden (wie Wassereintritt) zu verhindern, ist eine Notreparatur auch ohne sofortige Zusage des Versicherers zulässig. Die Kosten können anschließend zur Prüfung und Einreichung an den Versicherer weitergeleitet werden.

Die Entscheidung zwischen Reparatur und vollständigem Austausch hängt von der Art und dem Ausmaß der Beschädigung ab. Maßgeblich ist stets das Kriterium der Funktionalität.

Reparatur: Leichtere, lokale Schäden, die die mechanische Funktion nicht beeinträchtigen, können durch den Austausch einzelner Lamellen oder die Behebung kleinerer mechanischer Mängel behoben werden. Dies ist oft der Fall, wenn nur wenige Dellen vorliegen und die Mechanik intakt bleibt.

Ersatz (Totalschaden): Ein vollständiger Ersatz der Anlage ist notwendig, wenn die Funktion des Sonnenschutzes nicht mehr gewährleistet ist. Zudem wird ein Ersatz notwendig, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert der Anlage übersteigen (wirtschaftlicher Totalschaden). Insbesondere bei einem flächendeckenden Hagelschaden, bei dem Hunderte von Dellen vorliegen, die die Gesamtstabilität oder die Optik massiv beeinträchtigen, wird meist der Ersatz der gesamten Anlage veranlasst.

Abwicklung ästhetischer Schäden

Hagelschlag führt oft zu ästhetischen Beeinträchtigungen, die keinen direkten Funktionsverlust darstellen. Hier greift die Regelung zur Minderwertentschädigung.

Eine Minderwertentschädigung wird gezahlt, wenn eine stärkere ästhetische Beeinträchtigung vorliegt, die einem unbeteiligten Betrachter ins Auge fällt, beispielsweise durch eine deutliche Abweichung im Farbton oder eine hohe Anzahl sichtbarer Einschläge. Leichte Unregelmäßigkeiten im Lichtwurf, die lediglich auf ein minimal erweitertes Spiel zwischen den Lamellen zurückzuführen sind, reichen in der Regel nicht aus, um einen Ersatz zu rechtfertigen.

Vorgehen bei Notreparaturen

Die Minderung des Schadens ist eine Bürgerpflicht bei Naturkatastrophen. Im Falle eines akuten Unwetterschadens, bei dem ohne sofortige Instandsetzung Folgeschäden (z. B. Wassereintritt) drohen, ist die Durchführung einer Notreparatur geboten, auch wenn die sofortige Versicherungszusage noch aussteht. Fachfirmen können diese Notmaßnahmen durchführen und die Rechnungen anschließend direkt beim Versicherer zur Regulierung einreichen.

Die steigende Häufigkeit extremer Hagelereignisse erfordert einen proaktiven Ansatz bei der Planung, Auswahl und Nutzung von Sonnenschutzsystemen. Prävention ist die effektivste Strategie zur Schadensminimierung.

Organisatorische Präventionsmaßnahmen

Die einfachste und wichtigste organisatorische Maßnahme ist die vollständige Rückführung der außenliegenden Sonnenschutzsysteme bei drohendem Unwetter. Sowohl Stoff- als auch Lamellenstoren sowie Rollläden müssen bei Unwetterwarnung vollständig hochgezogen oder eingefahren werden. Nur im geschützten Kasten oder Panzer sind die Bauteile vor dem direkten, hochenergetischen Aufprall des Hagels sicher.

Der technologische Imperativ, der sich aus den versicherungsrechtlichen Anforderungen ergibt, macht die Installation von Wind- und Wettersensoren fast unverzichtbar. Diese Systeme erkennen kritische Windgeschwindigkeiten und Niederschlagsarten (einschließlich Hagel) und fahren die Sonnenschutzsysteme automatisch in die Sicherheitsposition. Dies dient nicht nur dem Schutz des Eigentums, sondern entlastet den Eigentümer effektiv von der Gefahr der Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Abwesenheit.

Bauliche Prävention und Produktauswahl

Bei der Planung von Neubauten und Sanierungen ist die Produktauswahl gemäß der Hagelwiderstandsklassen (HW) der Schlüssel zur baulichen Prävention.

In Österreich, insbesondere in Gebieten mit hoher Hagelgefährdung, sollten Sonnenschutzsysteme verbaut werden, die mindestens HW 4 oder idealerweise HW 5 aufweisen. Ein Material, das in der Klasse HW 5 zertifiziert ist, hält Hagelkörnern von bis zu 50mm Durchmesser stand, ohne Schaden zu nehmen.Obwohl die Auswahl an HW 5-zertifizierten Bauteilen noch begrenzt ist, wächst die Verfügbarkeit robuster Produkte (z. B. Solarmodule, die HW 5 Zertifizierungen erhalten ).

Die Bauart spielt ebenfalls eine Rolle: Sonnenschutzsysteme, die in geschützte Fassadenelemente integriert sind oder zwischen den Scheiben liegen, sind besser vor direkten Hagelschlägen geschützt als exponierte Außeninstallationen.

Langfristiges Risikomanagement

Ein umfassendes Risikomanagement beinhaltet die regelmäßige Überprüfung aller mechanischen und automatisierten Systeme (Sensoren, Motoren), um deren Funktionsfähigkeit im Ernstfall sicherzustellen.

Darüber hinaus sollten Hausbesitzer ihre Versicherungspolizzen in regelmäßigen Abständen überprüfen und an die gestiegenen Risiken anpassen. Es wird dringend empfohlen, Klauseln zu vereinbaren, die einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit beinhalten. Dies bietet einen erhöhten Schutz vor Leistungskürzungen im Falle eines nachgewiesenen, aber nicht vorsätzlichen Versäumnisses, die Sonnenschutzsysteme rechtzeitig einzufahren.

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